Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Rhein Code, Inhaber Yazan Aljomaa Alhaded, Rütger Str. 9, 40229 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung, Webentwicklung, App-Entwicklung, IT-Beratung und verwandte Leistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 3 Leistungsumfang
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, projektbezogene Entscheidungen zu treffen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, so verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Eventuelle Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise des Auftragnehmers.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über 5.000 Euro netto ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen.
§ 6 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmeldung abzunehmen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb der Abnahmefrist, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv einsetzt.
§ 7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Mängel sind unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu melden. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, eigenständige Änderungen des Auftraggebers oder den Einsatz in einer nicht vereinbarten Systemumgebung verursacht werden.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung des betreffenden Einzelauftrags.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeine Methoden, Verfahren und Erfahrungen, die er im Rahmen der Leistungserbringung erwirbt, anderweitig zu nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
Der Auftragnehmer darf das Projekt als Referenz benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung und vollständiger Bezahlung.
Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge, Support) können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung verletzt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.