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XRechnung kostenlos erstellen

XRechnung 3.0 (UBL 2.1) nach EN 16931 — getestet mit dem offiziellen KoSIT-Validator

Erstellen Sie E-Rechnungen im XRechnung-Format in wenigen Minuten – kostenlos, ohne Registrierung und auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Exportieren Sie die Rechnung als XRechnung-XML für öffentliche und Geschäftskunden oder als ZUGFeRD-PDF. Entwickelt von Rhein Code, einem Softwarestudio aus Düsseldorf.

KostenlosXRechnung 3.0EN 16931Keine Registrierung

Rechnungsdetails

Leer = Rechnungsdatum

Pflicht bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (XRechnung)

Rechnungssteller (Verkäufer)

USt-IdNr. oder Steuernummer ist Pflicht (für Kleinunternehmer meist die Steuernummer)

Rechnungsempfänger (Käufer)

Rechnungspositionen

Nettobetrag:0.00 EUR
USt. 19 %:0.00 EUR
Gesamtbetrag:0.00 EUR

Hinweise

Kostenloses Tool ohne Gewähr — bitte prüfen Sie jede Rechnung vor dem Versand.

Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung

Alles Wichtige zur E-Rechnungspflicht, XRechnung, ZUGFeRD und EN 16931

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat gemäß der europäischen Norm EN 16931. Anders als eine einfache PDF-Rechnung enthält sie strukturierte XML-Daten, die automatisch verarbeitet werden können. Die beiden in Deutschland gebräuchlichen Formate sind XRechnung (reines XML im UBL 2.1 Format) und ZUGFeRD (hybrides PDF/A-3 mit eingebettetem XML).

Ist die E-Rechnung Pflicht in Deutschland?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 EUR E-Rechnungen versenden. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle Unternehmen. Die Rechtsgrundlage ist das Wachstumschancengesetz (§ 14 UStG).

Wie erstelle ich eine E-Rechnung kostenlos?

Mit dem XRechnung-Generator von Rhein Code können Sie kostenlos und ohne Registrierung E-Rechnungen erstellen. Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die Rechnung als XRechnung-XML oder als ZUGFeRD-PDF herunter. Beides sind E-Rechnungen nach EN 16931. Es ist keine Software-Installation erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reines XML-Format (UBL 2.1), das vor allem für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G) verwendet wird und von der KoSIT spezifiziert wird. ZUGFeRD ist ein hybrides Format: ein PDF/A-3 Dokument mit eingebetteter CII-XML-Datei, entwickelt vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD). Beide Formate sind EN 16931-konform. Für B2B-Rechnungen wird oft ZUGFeRD bevorzugt, da es sowohl maschinenlesbar als auch visuell darstellbar ist. Dieser Generator erstellt beides: XRechnung (UBL) und ZUGFeRD 2.x / Factur-X im Profil EN 16931 als PDF/A-3 – geprüft mit dem Mustang-Validator.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen erstellen?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zum Versenden von E-Rechnungen befreit (§ 34a UStDV). Sie müssen jedoch seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Möchten Sie freiwillig eine XRechnung senden, wählen Sie hier den Steuersatz „0 % (§ 19 UStG)“ – der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung wird automatisch eingefügt.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Freiberufler?

Ja, Freiberufler gelten steuerrechtlich als Unternehmer nach § 2 UStG. Die E-Rechnungspflicht gilt daher auch für Freiberufler bei inländischen B2B-Umsätzen. Für B2C-Rechnungen (an Privatpersonen) gilt die Pflicht nicht.

Was ist eine Leitweg-ID und wofür brauche ich sie?

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennung zur Zuordnung von E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Sie wird im Feld BT-10 (Buyer Reference) der XRechnung eingetragen und ist Pflicht bei Rechnungen an Behörden und öffentliche Einrichtungen.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine einfache PDF-Rechnung ist ausdrücklich keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n.F.). Nur strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD (ab Profil BASIC) erfüllen die Anforderungen der EN 16931. Ein reines PDF wird ab den jeweiligen Stichtagen nicht mehr als gesetzeskonforme Rechnung im B2B-Bereich akzeptiert.

Welche Übergangsfristen gelten für die E-Rechnung?

Seit 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Bis Ende 2026 dürfen noch Papierrechnungen und sonstige Rechnungen (z.B. PDF) mit Zustimmung des Empfängers versendet werden. Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 EUR Vorjahresumsatz E-Rechnungen versenden. Ab 01.01.2028 gilt die Sendepflicht für alle Unternehmen.

Kann ich eine E-Rechnung ohne Software erstellen?

Ja. Browserbasierte Online-Generatoren wie der von Rhein Code ermöglichen die Erstellung von E-Rechnungen direkt im Webbrowser, ohne Installation oder Registrierung. Sie füllen ein Formular aus und erhalten sofort die fertige XRechnung-XML oder PDF-Datei zum Download.

Speichert Rhein Code meine Rechnungsdaten?

Nein. Zur Erstellung der Datei werden Ihre Eingaben an unseren Server in der EU übertragen, dort nur für die Erzeugung der XML/PDF-Datei verarbeitet und nicht gespeichert. Es gibt kein Konto und keine Rechnungsablage.

E-Rechnung erstellen — kostenlos und ohne Registrierung

Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland die E-Rechnungspflicht eingeführt. Seit Januar 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Ab 2027 bzw. 2028 wird auch das Versenden von E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Dieser Generator hilft Ihnen, diese Anforderungen einfach und kostenlos zu erfüllen.

Unser E-Rechnungs-Generator erstellt Rechnungen im XRechnung-Format 3.0 (UBL 2.1 XML) nach der europäischen Norm EN 16931 — getestet mit dem offiziellen KoSIT-Validator. Zusätzlich erhalten Sie eine PDF-Ansicht mit eingebetteter XML-Datei. Das Tool eignet sich für Selbstständige, Freiberufler, Kleinunternehmer und kleine bis mittlere Unternehmen (KMU), die schnell und unkompliziert E-Rechnungen benötigen.

Ihre Vorteile: Keine Registrierung erforderlich, keine Software-Installation, keine versteckten Kosten. Ihre Rechnungsdaten werden nicht gespeichert. Erstellen Sie Ihre erste E-Rechnung in wenigen Minuten.

Neu: E-Rechnungspflicht 2027: Wer muss senden?. Lieber als PDF mit eingebetteter XML? ZUGFeRD-Rechnung erstellen. E-Rechnung bekommen und nur Code sichtbar? XRechnung öffnen & in PDF umwandeln. Weitere kostenlose Werkzeuge: Bilder komprimieren, PDF zusammenfügen, MwSt-Rechner.