E-Rechnung für Kleinunternehmer: Was Sie wirklich tun müssen
Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen schreiben, aber empfangen. Was gilt, wie Sie XRechnungen öffnen und wann eine E-Rechnung trotzdem sinnvoll ist.
Die E-Rechnungspflicht sorgt bei vielen Selbstständigen für Unsicherheit. Die gute Nachricht vorweg: Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen Sie keine E-Rechnungen ausstellen – weder 2027 noch 2028. Eine Pflicht gilt aber auch für Sie: Sie müssen E-Rechnungen empfangen können. Hier ist, was das konkret bedeutet.
Die drei Regeln auf einen Blick
- Empfangen: ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen – auch Kleinunternehmer – E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können.
- Versenden: nein. Kleinunternehmer sind von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, ausgenommen. Sie dürfen weiter Papier- oder PDF-Rechnungen schreiben.
- Freiwillig: erlaubt. Wenn ein Geschäftskunde eine E-Rechnung möchte, dürfen Sie ihm eine schicken.
Wer ist überhaupt Kleinunternehmer?
Seit 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betragen hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Überschreiten Sie im laufenden Jahr die 100.000 €, endet die Regelung ab diesem Umsatz – dann gelten für Sie die normalen Regeln für Rechnungen und Umsatzsteuer. Im Zweifel klären Sie Ihren Status mit Ihrem Steuerberater.
E-Rechnungen empfangen: Was Sie brauchen
Für den Empfang reicht nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums ein E-Mail-Postfach. Teilen Sie Ihren Lieferanten am besten eine feste Adresse für Rechnungen mit.
Das eigentliche Problem kommt beim Öffnen: Eine XRechnung ist eine XML-Datei. Im Browser oder in einem Texteditor sehen Sie nur Code. Mit einem kostenlosen Viewer wie unserem XRechnung- und ZUGFeRD-Viewer wird daraus eine lesbare Rechnung, die Sie drucken oder als PDF speichern können. Die Datei wird dabei nur in Ihrem Browser gelesen und nicht hochgeladen.
Eine ZUGFeRD-Rechnung sieht dagegen aus wie eine normale PDF. Sie enthält zusätzlich eine XML-Datei mit den Rechnungsdaten. Öffnen können Sie sie mit jedem PDF-Programm.
Aufbewahrung nicht vergessen
Empfangene E-Rechnungen müssen Sie im Originalformat aufbewahren – also die XML-Datei oder die ZUGFeRD-PDF, so wie sie angekommen ist (GoBD). Ein Ausdruck oder eine später erstellte PDF-Ansicht ersetzt das Original nicht. Legen Sie die Dateien unverändert und gut auffindbar ab, etwa in einem eigenen Ordner pro Jahr oder in Ihrer Buchhaltungssoftware.
Wann eine E-Rechnung trotzdem sinnvoll ist
Auch ohne Pflicht kann eine E-Rechnung Vorteile haben – vor allem, wenn Sie für Unternehmen arbeiten:
- Ihre Kunden verlangen sie. Viele Unternehmen stellen ihre Buchhaltung bis 2027/2028 komplett auf E-Rechnungen um und bitten auch kleine Lieferanten darum.
- Öffentliche Auftraggeber. Behörden verlangen in der Regel eine XRechnung mit Leitweg-ID.
- Schnellere Bezahlung. Strukturierte Rechnungen landen beim Kunden direkt in der Buchhaltung, statt abgetippt zu werden.
So erstellen Sie als Kleinunternehmer eine E-Rechnung
Sie brauchen dafür keine teure Software. Mit unserem kostenlosen Generator geht es im Browser:
- Öffnen Sie den XRechnung-Generator oder – wenn Ihr Kunde lieber eine PDF möchte – den ZUGFeRD-Generator.
- Tragen Sie Ihre Daten ein. Statt einer USt-IdNr. genügt Ihre Steuernummer.
- Wählen Sie bei jeder Position den Steuersatz „0 % (§ 19 UStG)“. Der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung wird automatisch eingetragen.
- Laden Sie die Datei herunter und schicken Sie sie per E-Mail an Ihren Kunden.
Unsere XRechnungen sind mit dem offiziellen KoSIT-Validator getestet, die ZUGFeRD-Dateien mit dem Mustang-Validator – auch für Kleinunternehmer-Rechnungen.
Viele Rechnungen? Dann automatisieren
Wenn Sie regelmäßig viele Rechnungen schreiben – etwa aus einem Online-Shop oder einer Excel-Liste –, lohnt sich eine Lösung, die E-Rechnungen automatisch erzeugt. Mehr dazu auf unserer Seite E-Rechnung einführen.
Häufige Fragen zum Thema
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?
Wie öffne ich eine XRechnung?
Darf ich als Kleinunternehmer freiwillig E-Rechnungen schicken?
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Brauchen Sie eine Website?
Rhein Code ist ein Digitalstudio aus Düsseldorf — die Erstberatung ist kostenlos.
Kostenlose Beratung