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Barrierefreiheit nach BFSG

Barrierefreie Website: BFSG prüfen und umsetzen lassen

Seit dem 28. Juni 2025 müssen Online-Shops und andere Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein. Wir prüfen Ihre Website, beheben die Barrieren nach WCAG 2.1 AA und erstellen mit Ihnen eine ehrliche Barrierefreiheitserklärung – zum Festpreis, mit direktem Kontakt zum Entwickler.

Oder direkt anrufen: +49 1590 1635369

Barrierefreiheits-Prüfung: Checkliste für Tastatur, Kontrast, Alternativtexte, Formulare und ZoomWCAG 2.1 AATastatur bedienbarKontrast ≥ 4,5 : 1AlternativtexteFormulare beschriftetZoom bis 200 %

Festpreise

Was kostet eine barrierefreie Website?

Alle Preise netto zzgl. 19 % USt. Den Festpreis für die Nachbesserung erhalten Sie schriftlich nach einem kostenlosen Erstcheck.

Wen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher – auf Websites vor allem für den elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Buchungs- und Bestellstrecken, Kundenkonten und alles, womit Verbraucher online einen Vertrag schließen. Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht darunter.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen: Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für alle anderen gilt: Die Website muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein – in der Praxis gemessen an der Norm EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 auf Stufe AA.

Die Einhaltung überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich, außerdem kann die Behörde verlangen, dass Mängel behoben werden. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch – im Zweifel gemeinsam mit Ihrer Rechtsberatung.

Was wir für Sie umsetzen

Prüfung mit Bericht

Automatische Tests plus Prüfung von Hand: Tastaturbedienung, Fokus, Screenreader, Kontraste und Formulare – mit einer priorisierten Liste der Barrieren.

Tastatur und Fokus

Alle Funktionen – Menü, Filter, Warenkorb, Kasse – werden ohne Maus bedienbar, mit sichtbarem Fokus und logischer Reihenfolge.

Kontraste und Lesbarkeit

Farben, Schriftgrößen und Abstände werden angepasst, sodass Texte gut lesbar sind und sich ohne Funktionsverlust vergrößern lassen.

Formulare und Fehlermeldungen

Felder bekommen eindeutige Beschriftungen, Fehler werden verständlich angekündigt – besonders wichtig bei Kasse und Kundenkonto.

Bilder, Icons und Medien

Alternativtexte, benannte Icon-Buttons und Untertitel, damit Screenreader-Nutzer alle Inhalte erfassen.

Barrierefreiheitserklärung

Zum Abschluss erstellen wir mit Ihnen die Erklärung nach Anlage 3 BFSG – ehrlich und passend zum tatsächlichen Stand.

WCAG 2.1 AAEN 301 549BFSG / BFSGVWordPressShopifyWooCommerceShopwareNext.js / React

Ablauf

So läuft die Umsetzung ab

  1. Kostenloser Erstcheck

    Wir sehen uns Ihre wichtigsten Seiten an und klären, ob und wie stark Sie vom BFSG betroffen sind.

  2. Festpreis-Angebot

    Sie erhalten eine Liste der Barrieren und einen festen Preis für die Behebung.

  3. Umsetzung

    Wir beheben die Barrieren in Ihrem System – ob WordPress, Shopify, WooCommerce, Shopware oder eigene Software.

  4. Nachprüfung und Erklärung

    Wir prüfen erneut und erstellen mit Ihnen die Barrierefreiheitserklärung.

Warum keine Plugin-Lösung?

Overlays beheben die Ursache nicht

Zusatz-Widgets, die per Knopfdruck „barrierefrei“ machen sollen, ändern den Code der Seite nicht. Fehlende Beschriftungen oder eine Kasse ohne Tastaturbedienung bleiben bestehen.

Korrektur im Code

Wir beheben Barrieren dort, wo sie entstehen – im Theme, in Vorlagen und Komponenten. Davon profitieren auch Suchmaschinen und Handynutzer.

Direkt mit dem Entwickler

Kein Weiterreichen an Subunternehmer: Sie sprechen mit der Person, die Ihre Seite prüft und korrigiert.

Für wen

Für Unternehmen in ganz Deutschland

Unser Sitz ist in Düsseldorf. Prüfung und Umsetzung erfolgen für Unternehmen in ganz Deutschland – die Abstimmung läuft per Video, Telefon oder WhatsApp.

FAQ

Häufige Fragen

Muss meine Website barrierefrei sein?
Wenn Verbraucher über Ihre Website einen Vertrag schließen können – etwa in einem Online-Shop, einer Buchungs- oder Bestellstrecke –, fällt sie in der Regel unter das BFSG. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Reine Informationsseiten sind meist nicht betroffen.
Seit wann gilt das BFSG?
Seit dem 28. Juni 2025. Für bestimmte Produkte und Selbstbedienungsterminals gibt es Übergangsfristen, für Online-Shops gilt das Gesetz bereits.
Was passiert bei Verstößen?
Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) kann Websites prüfen, die Behebung von Mängeln verlangen und Bußgelder verhängen – je nach Verstoß bis zu 10.000 Euro oder bis zu 100.000 Euro.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
Nein. Overlays legen eine Bedienleiste über die Seite, ändern aber den Code nicht. Fehlende Beschriftungen, nicht bedienbare Menüs oder eine Kasse ohne Tastaturbedienung bleiben bestehen. Barrierefreiheit muss im Code umgesetzt werden.
Was kostet die Umsetzung?
Das hängt vom Zustand Ihrer Website und vom System ab. Nach einem kostenlosen Erstcheck erhalten Sie eine Liste der Barrieren und einen festen Preis. Neue Websites bauen wir ab 499 €, Online-Shops ab 1.499 € von Anfang an barrierearm.
Welcher Standard gilt?
Das BFSG und seine Verordnung beschreiben die Anforderungen. Technisch wird in der Praxis die europäische Norm EN 301 549 herangezogen, die für Websites auf den WCAG 2.1 auf Stufe AA aufbaut.
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Ja, betroffene Dienstleister müssen Informationen nach Anlage 3 BFSG bereitstellen – unter anderem, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt und welche Behörde zuständig ist. Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie einen Entwurf in wenigen Minuten.

Kostenlose Erstberatung

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben – Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung und auf Wunsch ein Festpreis-Angebot.

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