Barrierefreiheit nach BFSG
Barrierefreie Website: BFSG prüfen und umsetzen lassen
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Online-Shops und andere Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein. Wir prüfen Ihre Website, beheben die Barrieren nach WCAG 2.1 AA und erstellen mit Ihnen eine ehrliche Barrierefreiheitserklärung – zum Festpreis, mit direktem Kontakt zum Entwickler.
Oder direkt anrufen: +49 1590 1635369
Festpreise
Was kostet eine barrierefreie Website?
Selbst prüfen
0 €Kostenloser WCAG-Schnellcheck und Generator für die Barrierefreiheitserklärung – sofort im Browser.
Prüfung und Nachbesserung
FestpreisWir prüfen Ihre bestehende Website oder Ihren Shop und nennen nach dem kostenlosen Erstcheck einen festen Preis für die Korrekturen.
Neue Website, barrierearm gebaut
ab 499 €Jede neue Website von Rhein Code wird von Anfang an nach WCAG 2.1 AA umgesetzt.
Online-Shop, barrierearm gebaut
ab 1.499 €Shop mit barrierearmer Produktsuche, Warenkorb und Kasse – für 20 bis 200 Produkte.
Alle Preise netto zzgl. 19 % USt. Den Festpreis für die Nachbesserung erhalten Sie schriftlich nach einem kostenlosen Erstcheck.
Wen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher – auf Websites vor allem für den elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Buchungs- und Bestellstrecken, Kundenkonten und alles, womit Verbraucher online einen Vertrag schließen. Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht darunter.
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen: Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für alle anderen gilt: Die Website muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein – in der Praxis gemessen an der Norm EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 auf Stufe AA.
Die Einhaltung überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich, außerdem kann die Behörde verlangen, dass Mängel behoben werden. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch – im Zweifel gemeinsam mit Ihrer Rechtsberatung.
Was wir für Sie umsetzen
Prüfung mit Bericht
Automatische Tests plus Prüfung von Hand: Tastaturbedienung, Fokus, Screenreader, Kontraste und Formulare – mit einer priorisierten Liste der Barrieren.
Tastatur und Fokus
Alle Funktionen – Menü, Filter, Warenkorb, Kasse – werden ohne Maus bedienbar, mit sichtbarem Fokus und logischer Reihenfolge.
Kontraste und Lesbarkeit
Farben, Schriftgrößen und Abstände werden angepasst, sodass Texte gut lesbar sind und sich ohne Funktionsverlust vergrößern lassen.
Formulare und Fehlermeldungen
Felder bekommen eindeutige Beschriftungen, Fehler werden verständlich angekündigt – besonders wichtig bei Kasse und Kundenkonto.
Bilder, Icons und Medien
Alternativtexte, benannte Icon-Buttons und Untertitel, damit Screenreader-Nutzer alle Inhalte erfassen.
Barrierefreiheitserklärung
Zum Abschluss erstellen wir mit Ihnen die Erklärung nach Anlage 3 BFSG – ehrlich und passend zum tatsächlichen Stand.
Ablauf
So läuft die Umsetzung ab
Kostenloser Erstcheck
Wir sehen uns Ihre wichtigsten Seiten an und klären, ob und wie stark Sie vom BFSG betroffen sind.
Festpreis-Angebot
Sie erhalten eine Liste der Barrieren und einen festen Preis für die Behebung.
Umsetzung
Wir beheben die Barrieren in Ihrem System – ob WordPress, Shopify, WooCommerce, Shopware oder eigene Software.
Nachprüfung und Erklärung
Wir prüfen erneut und erstellen mit Ihnen die Barrierefreiheitserklärung.
Warum keine Plugin-Lösung?
Overlays beheben die Ursache nicht
Zusatz-Widgets, die per Knopfdruck „barrierefrei“ machen sollen, ändern den Code der Seite nicht. Fehlende Beschriftungen oder eine Kasse ohne Tastaturbedienung bleiben bestehen.
Korrektur im Code
Wir beheben Barrieren dort, wo sie entstehen – im Theme, in Vorlagen und Komponenten. Davon profitieren auch Suchmaschinen und Handynutzer.
Direkt mit dem Entwickler
Kein Weiterreichen an Subunternehmer: Sie sprechen mit der Person, die Ihre Seite prüft und korrigiert.
Für wen
Für Unternehmen in ganz Deutschland
Unser Sitz ist in Düsseldorf. Prüfung und Umsetzung erfolgen für Unternehmen in ganz Deutschland – die Abstimmung läuft per Video, Telefon oder WhatsApp.
FAQ
Häufige Fragen
Muss meine Website barrierefrei sein?
Seit wann gilt das BFSG?
Was passiert bei Verstößen?
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
Was kostet die Umsetzung?
Welcher Standard gilt?
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
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Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben – Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung und auf Wunsch ein Festpreis-Angebot.