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E-Rechnung für kleine und mittlere Unternehmen

E-Rechnung einführen: automatisch aus Ihrem Shop, Ihrer Software oder Excel

Ab 1. Januar 2027 müssen die ersten Unternehmen E-Rechnungen versenden, ab 2028 alle. Wir sorgen dafür, dass XRechnung und ZUGFeRD direkt aus Ihren vorhandenen Systemen entstehen – aus Online-Shop, Warenwirtschaft, eigener Software oder Excel – und dass Eingangsrechnungen automatisch in Ihrer Buchhaltung landen. Zum Festpreis, entwickelt in Düsseldorf.

Oder direkt anrufen: +49 1590 1635369

Ablauf: Rechnungsdaten aus Shop, Warenwirtschaft oder Excel werden zu einer geprüften XRechnung bzw. ZUGFeRD-DateiOnline-ShopWarenwirtschaftExcel / CSVAnbindungXRechnungZUGFeRD · EN 16931geprüft→ Kunde · DATEV

Festpreise

Was kostet die Einführung der E-Rechnung?

Alle Preise netto zzgl. 19 % USt. Nach einer kostenlosen Bestandsaufnahme erhalten Sie ein schriftliches Festpreis-Angebot.

Warum die E-Rechnung mehr ist als ein neues Dateiformat

Eine E-Rechnung ist keine PDF per E-Mail, sondern eine strukturierte Datei nach der Norm EN 16931 – in Deutschland meist XRechnung oder ZUGFeRD. Seit 2025 müssen alle Unternehmen sie empfangen können. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz sie auch versenden, ab 2028 alle anderen.

Viele Betriebe schreiben ihre Rechnungen heute in Word, Excel, im Shop-System oder in einer älteren Warenwirtschaft. Diese Programme können oft keine gültige E-Rechnung erzeugen. Die Lösung muss aber nicht teuer sein: Statt alles neu zu kaufen, verbinden wir Ihre vorhandenen Werkzeuge so, dass die E-Rechnung automatisch entsteht und verschickt wird.

Unsere eigenen Generatoren für XRechnung und ZUGFeRD bestehen die offiziellen Prüfwerkzeuge (KoSIT-Validator und Mustang mit veraPDF). Mit genau dieser Erfahrung setzen wir die Anbindung für Ihr Unternehmen um.

Was wir für Sie umsetzen

E-Rechnung aus dem Online-Shop

Rechnungen aus WooCommerce, Shopify, Shopware oder einem eigenen Shop werden für Geschäftskunden als XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt und verschickt.

Anbindung von Warenwirtschaft und eigener Software

Ihr bestehendes Programm liefert die Rechnungsdaten, wir erzeugen daraus die gültige E-Rechnung – über eine Schnittstelle, einen Export oder eine Datenbankanbindung.

Von Excel zur E-Rechnung

Wenn Ihre Rechnungen heute in Excel entstehen, bauen wir einen einfachen Weg, daraus gültige E-Rechnungen zu machen – ohne neues Programm für das ganze Team.

Rechnungseingang

Ein E-Mail-Postfach für Eingangsrechnungen wird automatisch ausgelesen, die Daten werden lesbar gemacht und an Buchhaltung oder Freigabe weitergegeben.

Übergabe an Steuerberater und DATEV

Wir stimmen die Übergabe mit Ihrer Kanzlei ab – zum Beispiel als DATEV-Export oder Upload –, damit Belege nicht doppelt erfasst werden.

Prüfung und Ablage

Jede erzeugte Datei wird gegen die Regeln der EN 16931 geprüft. E-Rechnungen werden im Originalformat abgelegt, wie es die GoBD verlangen.

XRechnung 3.0 (UBL)ZUGFeRD 2.x / Factur-XEN 16931KoSIT-ValidatorPDF/A-3DATEV-ExportREST-APIs

Ablauf

So führen wir die E-Rechnung bei Ihnen ein

  1. Bestandsaufnahme

    Kostenlos: Welche Programme nutzen Sie, wie viele Rechnungen schreiben und empfangen Sie, wer ist Ihr Steuerberater?

  2. Konzept und Festpreis

    Wir schlagen den einfachsten Weg vor – manchmal reicht eine Einstellung in Ihrer Software – und nennen einen festen Preis.

  3. Umsetzung und Prüfung

    Wir bauen die Anbindung und prüfen echte Testrechnungen mit den offiziellen Validatoren.

  4. Start und Übergabe

    Ihr Team bekommt eine kurze Einweisung. Danach entstehen und landen E-Rechnungen automatisch.

Warum Rhein Code

Geprüfte Technik

Unsere XRechnungen bestehen den KoSIT-Validator, unsere ZUGFeRD-Dateien den Mustang-Validator inklusive PDF/A-Prüfung.

Ehrliche Beratung

Kann Ihre vorhandene Software E-Rechnungen schon erzeugen, sagen wir Ihnen das – dann brauchen Sie uns vielleicht gar nicht.

Festpreis

Sie wissen vorher, was die Einführung kostet. Keine Lizenz pro Rechnung und kein Abo, das Sie bindet.

Direkt mit dem Entwickler

Fachliche Fragen zu Rechnungsdaten, Steuersätzen oder Leitweg-IDs klären Sie direkt mit der Person, die die Anbindung baut.

Für wen

Für Unternehmen in ganz Deutschland

Unser Sitz ist in Düsseldorf. Die Einführung der E-Rechnung setzen wir für Unternehmen in ganz Deutschland um – Abstimmung per Video, Telefon oder WhatsApp, auf Wunsch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

FAQ

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die E-Rechnung einführen?
Empfangen müssen alle Unternehmen E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Versenden müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr ab dem 1. Januar 2027, alle anderen ab dem 1. Januar 2028. Ausgenommen sind unter anderem Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Rechnungen an Privatkunden.
Kann meine Buchhaltungssoftware das nicht schon?
Viele Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme können inzwischen XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen. Die Lücke liegt oft woanders: Die Rechnungen entstehen im Shop, in einer Warenwirtschaft oder in Excel. Genau diese Verbindung bauen wir – und wenn Ihre Software schon alles kann, sagen wir Ihnen das.
Was kostet die Anbindung?
Eine Anbindung an Shop, Warenwirtschaft oder Excel beginnt bei 1.900 € netto zum Festpreis, die Automatisierung des Rechnungseingangs ebenfalls. Der genaue Preis hängt von Ihren Systemen und Schnittstellen ab. Nach der kostenlosen Bestandsaufnahme erhalten Sie ein verbindliches Angebot.
XRechnung oder ZUGFeRD – was soll ich verwenden?
Beide sind gültige E-Rechnungen nach EN 16931. Behörden verlangen meist XRechnung. Im Geschäftsverkehr ist ZUGFeRD beliebt, weil der Empfänger die Rechnung zusätzlich als PDF lesen kann. Wir richten auf Wunsch beides ein.
Wie lange dauert die Einführung?
Das hängt von Ihren Systemen ab. Eine Anbindung an einen gängigen Shop oder einen Excel-Export ist meist in wenigen Wochen umgesetzt. Den konkreten Zeitplan nennen wir im Angebot – planen Sie mit Blick auf den 1. Januar 2027 lieber früher als später.
Arbeiten Sie mit meinem Steuerberater zusammen?
Gern. Wir stimmen die Übergabe der Belege mit Ihrer Kanzlei ab, zum Beispiel als DATEV-Export, damit nichts doppelt erfasst wird.
Wie müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?
Im Originalformat, also als XML-Datei bzw. als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML, unveränderbar und auffindbar nach den GoBD. Ein Ausdruck oder eine reine PDF-Kopie reicht nicht. Wir berücksichtigen die Ablage bei der Umsetzung.

Kostenlose Erstberatung

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben – Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung und auf Wunsch ein Festpreis-Angebot.

Bevorzugte Kontaktmethode

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