Kostenloses Werkzeug · BFSG
Barrierefreiheitserklärung-Generator
Erstellen Sie in wenigen Minuten eine Barrierefreiheitserklärung für Ihren Online-Shop oder Ihre Website – mit allen Angaben nach Anlage 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und den Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Kostenlos, ohne Anmeldung, die Daten bleiben in Ihrem Browser.
Erklärung zur Barrierefreiheit [Name des Unternehmens] ist bemüht, die Website [Adresse der Website] im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung enthält die Informationen nach § 14 und Anlage 3 BFSG. 1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung [Beschreiben Sie kurz, was Kundinnen und Kunden auf Ihrer Website tun können, z. B. „Online-Shop für Wohnaccessoires mit Versand innerhalb Deutschlands“.] 2. Durchführung der Dienstleistung Auf der Website können Verbraucherinnen und Verbraucher: – Produkte suchen und filtern – Warenkorb und Bestellung – Bezahlung – Kontaktformular 3. Wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt Grundlage der Bewertung sind die Anforderungen des BFSG und der zugehörigen Verordnung (BFSGV); als technischer Maßstab dient WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. EN 301 549. Die Website erfüllt die Anforderungen nach unserer Bewertung teilweise. Die bekannten Einschränkungen sind unten aufgeführt. Bekannte Einschränkungen: [Führen Sie hier bekannte Barrieren auf und, falls möglich, bis wann sie behoben werden.] Diese Erklärung wurde am 06.10.2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung. 4. Feedback und Kontakt Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Dann melden Sie sich bitte bei uns: [Name des Unternehmens] 5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg Telefon: +49 391 289 230 23 E-Mail: [email protected] Website: https://www.mlbf-barrierefrei.de
Mustervorlage ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Kreuzen Sie nur Maßnahmen an, die tatsächlich umgesetzt sind – eine falsche Erklärung kann selbst ein Verstoß sein. Die Daten bleiben in Ihrem Browser.
Ihre Website ist noch nicht barrierefrei?
Mit dem kostenlosen WCAG-Schnellcheck finden Sie erste Barrieren in wenigen Sekunden. Die Umsetzung – Tastaturbedienung, Kontraste, Formulare, Alternativtexte – übernehmen wir zum Festpreis.
Barrierefreiheit umsetzen lassenHäufige Fragen zur Barrierefreiheitserklärung
Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung nach BFSG?
Unternehmen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen – vor allem Online-Shops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, bei denen Verbraucher online einen Vertrag schließen. Seit dem 28. Juni 2025 müssen sie Informationen dazu bereitstellen, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt nach § 2 BFSG ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Reine Informationswebsites ohne Vertragsabschluss mit Verbrauchern fallen in der Regel nicht unter das Gesetz.
Was muss in der Erklärung stehen?
Nach Anlage 3 BFSG mindestens: eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrer Durchführung, eine Beschreibung, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Der Generator deckt diese Punkte ab und ergänzt eine Kontaktmöglichkeit für Feedback.
Wo veröffentliche ich die Barrierefreiheitserklärung?
Das Gesetz verlangt die Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise. Üblich ist eine eigene Seite, die auf jeder Seite im Footer verlinkt ist, zum Beispiel unter „Barrierefreiheit“.
Welche Behörde ist zuständig?
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) in Magdeburg. Ihre Kontaktdaten trägt der Generator automatisch ein.
Reicht die Erklärung, um das BFSG zu erfüllen?
Nein. Die Erklärung beschreibt nur den Stand. Die Website selbst muss die Anforderungen erfüllen – etwa Tastaturbedienung, Alternativtexte, ausreichende Kontraste und verständliche Formulare. Eine falsche Erklärung kann selbst ein Problem sein. Mit unserem WCAG-Schnellcheck finden Sie erste Barrieren.
Quellen: Anlage 3 BFSG, § 2 BFSG, MLBF. Stand: Oktober 2026.