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Ratgeber · Stand: Oktober 2026

Kleinunternehmerregelung 2026: Grenzen, Pflichten und Rechnung

Kurz gesagt: Sie sind 2026 Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz 2025 nicht über 25.000 € lag und Ihr Umsatz 2026 100.000 € nicht übersteigt (jeweils netto). Dann berechnen Sie keine Umsatzsteuer, geben keine Voranmeldungen ab und dürfen Rechnungen weiter als PDF schicken. Wer die 100.000 € überschreitet, verliert den Status sofort.

Schnell-Check: Bin ich 2026 Kleinunternehmer?

Umsätze netto, also ohne Umsatzsteuer.

Vereinfachte Prüfung nach § 19 UStG, keine Steuerberatung. Sonderfälle (z. B. Verkauf von Anlagevermögen, Umsätze im EU-Ausland) bespricht Ihr Steuerberater mit Ihnen.

Die Umsatzgrenzen 2026

GrenzeBetrag (netto)Was passiert beim Überschreiten?
Umsatz im Vorjahr (2025)25.000 €2026 kein Kleinunternehmer
Umsatz im laufenden Jahr (2026)100.000 €Regelung endet sofort, ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet
Gründungsjahr25.000 €Regelung endet sofort, ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet

Bis Ende 2024 lagen die Grenzen bei 22.000 € und 50.000 €, und die Grenze im laufenden Jahr war eine Prognose. Seit 2025 zählt der tatsächliche Umsatz – deshalb sollten Sie Ihren Umsatz im Blick behalten, sobald Sie in die Nähe von 100.000 € kommen.

Vorteile und Nachteile

  • Günstigere Preise für Privatkunden: Sie berechnen keine Umsatzsteuer, Ihr Preis ist für Privatpersonen also bis zu 19 % niedriger als bei der Konkurrenz – oder Sie behalten mehr.
  • Weniger Aufwand: keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen, einfachere Rechnungen, keine Pflicht zur E-Rechnung beim Senden.
  • Kein Vorsteuerabzug: Die Umsatzsteuer auf Ihre Einkäufe (Laptop, Werkzeug, Software) bekommen Sie nicht zurück.
  • Für Geschäftskunden kein Vorteil: Unternehmen können sich die Umsatzsteuer ohnehin erstatten lassen – für sie ist Ihr Preis nicht günstiger.

Rechnung schreiben als Kleinunternehmer

Für Kleinunternehmer gelten seit 2025 vereinfachte Pflichtangaben (§ 34a UStDV). Auf die Rechnung gehören:

  • Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden
  • Ihre Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
  • das Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Ware bzw. Umfang und Art der Leistung
  • der Betrag und ein Hinweis auf die Steuerbefreiung

Übliche Formulierungen für den Hinweis:

  • Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  • Steuerfreie Kleinunternehmerleistung gemäß § 19 UStG.

Weisen Sie auf keinen Fall Umsatzsteuer aus – sonst schulden Sie sie dem Finanzamt, obwohl Sie Kleinunternehmer sind. Eine Rechnung mit allen Angaben erstellen Sie kostenlos mit unserem Rechnungs-Generator (Steuersatz 0 % wählen, der Hinweis wird automatisch eingefügt). Für Barzahlungen gibt es die Quittung-Vorlage mit Kleinunternehmer-Option.

Kleinunternehmer und E-Rechnung

Kleinunternehmer sind von der Pflicht, E-Rechnungen zu senden, dauerhaft ausgenommen. Sie müssen E-Rechnungen aber seit 1. Januar 2025 empfangen können, zum Beispiel per E-Mail. Was das im Alltag bedeutet, steht in unserem Beitrag E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Steuererklärungen

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: entfällt.
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung: in der Regel nicht mehr nötig, außer das Finanzamt fordert sie an.
  • Einkommensteuererklärung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung: bleibt Pflicht – Ihr Gewinn ist ganz normal einkommensteuerpflichtig.
  • Gewerbesteuer: unabhängig davon; für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag.

Achtung bei Leistungen aus dem Ausland

Kaufen Sie als Kleinunternehmer Leistungen von Unternehmen im Ausland ein – etwa Werbung bei Google oder Meta oder Software aus dem EU-Ausland –, kann trotzdem Umsatzsteuer anfallen, die Sie im Reverse-Charge-Verfahren an das Finanzamt zahlen müssen. Das überrascht viele Kleinunternehmer. Klären Sie solche Fälle mit Ihrem Steuerberater.

Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Sie können freiwillig auf die Regelung verzichten und Umsatzsteuer berechnen. Das lohnt sich, wenn Sie vor allem für Unternehmen arbeiten oder große Anschaffungen planen, weil Sie dann die Vorsteuer zurückbekommen. An den Verzicht sind Sie fünf Kalenderjahre gebunden.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Wie hoch ist die Grenze für Kleinunternehmer 2026?

Ihr Umsatz im Vorjahr (2025) darf höchstens 25.000 € betragen und Ihr Umsatz im laufenden Jahr 2026 höchstens 100.000 € – jeweils netto, also ohne Umsatzsteuer. Im Gründungsjahr gilt eine Grenze von 25.000 €.

Was passiert, wenn ich die 100.000 € überschreite?

Die Kleinunternehmerregelung endet sofort – schon der Umsatz, mit dem Sie die Grenze überschreiten, ist umsatzsteuerpflichtig. Ab dann berechnen Sie Umsatzsteuer und geben Voranmeldungen ab.

Was passiert, wenn ich 2026 mehr als 25.000 € Umsatz mache?

Wenn Sie nicht neu gegründet haben, bleiben Sie 2026 Kleinunternehmer, solange Sie unter 100.000 € bleiben. Ab 2027 sind Sie dann kein Kleinunternehmer mehr, weil Ihr Vorjahresumsatz über 25.000 € lag.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Umsatzsteuer-Voranmeldungen entfallen. Eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung müssen Kleinunternehmer in der Regel nicht mehr abgeben, es sei denn, das Finanzamt fordert sie an. Die Einkommensteuererklärung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleibt Pflicht.

Was muss auf eine Rechnung als Kleinunternehmer?

Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, der Betrag und ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, z. B. „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein. Kleinunternehmer dürfen ihre Rechnungen weiter als PDF oder auf Papier schicken. Empfangen können müssen sie E-Rechnungen aber seit 2025 – ein E-Mail-Postfach genügt.

Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja. Dann berechnen Sie Umsatzsteuer und können Vorsteuer abziehen. An den Verzicht sind Sie aber fünf Jahre gebunden.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Meist ja, wenn Ihre Kunden Privatpersonen sind: Ihre Preise sind ohne Umsatzsteuer günstiger, und der Aufwand ist geringer. Arbeiten Sie vor allem für Unternehmen oder haben Sie hohe Anschaffungen, kann der Verzicht günstiger sein, weil Sie dann Vorsteuer abziehen können.

Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Weitere Werkzeuge: Rechnung erstellen · Quittung · MwSt-Rechner · Pflichtangaben Rechnung