Was gehört auf eine Quittung?
- Betrag in Ziffern und am besten auch in Worten – das erschwert nachträgliche Änderungen.
- Zahler: Wer hat bezahlt?
- Zahlungsempfänger mit Name und Anschrift.
- Zweck: Wofür wurde bezahlt?
- Ort und Datum der Zahlung.
- Unterschrift des Zahlungsempfängers, bei Firmen gern mit Stempel.
- Bei Unternehmern zusätzlich: Steuersatz und enthaltene Umsatzsteuer – oder der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
- Optional: eine Quittungsnummer, damit Sie Belege leichter zuordnen.
Quittung als Kleinbetragsrechnung bis 250 €
Für Beträge bis 250 € brutto genügt eine vereinfachte Rechnung, die Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV. Eine Quittung kann diese Rolle übernehmen, wenn sie folgende Angaben enthält:
- vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art der Ware bzw. Art und Umfang der Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (also der Bruttobetrag)
- Steuersatz – oder der Hinweis auf eine Steuerbefreiung, z. B. die Kleinunternehmerregelung
Kleinbetragsrechnungen sind außerdem von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
Quittung oder Rechnung – was ist der Unterschied?
Eine Rechnung fordert zur Zahlung auf. Eine Quittung bestätigt, dass bezahlt wurde – typisch bei Barzahlung. Wer bezahlt, hat nach § 368 BGB einen Anspruch auf eine Quittung.
Über 250 € brauchen Unternehmer eine vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben. Die erstellen Sie kostenlos mit unserem Rechnungs-Generator – gleich als E-Rechnung. Warum das wichtig wird, steht in unserem Beitrag zur E-Rechnungspflicht 2027.
Quittung als Privatperson
Auch Privatpersonen können Quittungen ausstellen, etwa beim Verkauf eines gebrauchten Autos oder für Nachbarschaftshilfe. Umsatzsteuer weisen Sie dabei nicht aus – wählen Sie im Generator „ohne Angabe (privat)“.
Wie lange muss ich Quittungen aufbewahren?
Unternehmer bewahren Quittungen als Buchungsbelege auf – seit 2025 grundsätzlich 8 Jahre (mehr dazu in unserem GoBD-Ratgeber). Für Privatpersonen gibt es keine allgemeine Frist; heben Sie Quittungen aber mindestens so lange auf, wie es noch Streit über die Zahlung oder Gewährleistung geben kann.
Häufige Fragen zur Quittung
Ist eine Quittung ohne Unterschrift gültig?
Eine Quittung ist nach § 368 BGB ein schriftliches Empfangsbekenntnis. Damit sie als Beweis taugt, sollte der Zahlungsempfänger sie unterschreiben – ein Ausdruck ohne Unterschrift ist im Streitfall wenig wert.
Darf ich eine Quittung selbst schreiben?
Ja. Eine Quittung braucht kein bestimmtes Formular. Wichtig sind Betrag, Zahler, Zahlungsempfänger, Zweck, Datum und die Unterschrift des Empfängers – bei Unternehmern zusätzlich Steuersatz und Steuerbetrag.
Muss die Mehrwertsteuer auf der Quittung stehen?
Wenn Sie als Unternehmer eine Quittung als Rechnung bis 250 € (Kleinbetragsrechnung) ausstellen, ja: Steuersatz sowie Entgelt und Steuer in einer Summe. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und vermerken stattdessen die Kleinunternehmerregelung. Privatpersonen geben keine Umsatzsteuer an.
Ersetzt eine Quittung eine Rechnung?
Bis 250 € brutto kann eine Quittung mit den Angaben einer Kleinbetragsrechnung als Rechnung dienen. Darüber brauchen Unternehmer eine vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben – im Geschäft mit anderen Unternehmen künftig als E-Rechnung.
Brauche ich für Beträge bis 250 € eine E-Rechnung?
Nein. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen und dürfen weiterhin auf Papier oder als PDF ausgestellt werden.
Werden meine Daten gespeichert?
Nein. Die Quittung wird vollständig in Ihrem Browser erstellt. Nur Ihre eigenen Absenderdaten merkt sich Ihr Browser lokal für die nächste Quittung.
Weitere kostenlose Werkzeuge: Rechnung als E-Rechnung erstellen · Angebot erstellen · MwSt-Rechner