Was ist ein Lieferschein?
Der Lieferschein begleitet die Ware und dokumentiert, was an wen geliefert wurde. Der Empfänger prüft damit die Lieferung auf Vollständigkeit, und mit seiner Unterschrift haben Sie einen Nachweis, dass die Ware angekommen ist – wichtig, wenn es später Streit um fehlende oder beschädigte Teile gibt.
Was gehört auf einen Lieferschein?
- Name und Anschrift des Lieferanten
- Lieferanschrift und – falls abweichend – Rechnungsanschrift
- Lieferschein-Nummer, Ausstellungs- und Lieferdatum
- Bestell-, Auftrags- oder Kundennummer als Bezug
- Artikelnummer, Bezeichnung, Menge und Einheit jeder Position
- bei Bedarf Anzahl der Packstücke, Gewicht und Hinweise wie „Teillieferung“
- Felder für Datum und Unterschrift bei der Übergabe
Lieferschein, Rechnung und Aufbewahrung
Der Lieferschein ersetzt keine Rechnung. Die schreiben Sie mit allen Pflichtangaben – für Geschäftskunden am besten gleich als E-Rechnung.
Aufbewahren müssen Sie Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, nur bis zum Versand bzw. Erhalt der Rechnung. Mehr zu Fristen und Archivierung in unserem GoBD-Ratgeber.
Lieferscheine und Rechnungen automatisch erzeugen?
Wenn Sie viele Bestellungen haben, lohnt sich eine Anbindung: Aus Ihrem Shop, Ihrer Warenwirtschaft oder einer Excel-Liste entstehen Lieferschein, Rechnung und E-Rechnung automatisch – ohne Abtippen. Wir entwickeln das zum Festpreis in Düsseldorf.
Kostenlose ErstberatungHäufige Fragen zum Lieferschein
Ist ein Lieferschein Pflicht?
Gesetzlich ist ein Lieferschein in der Regel nicht vorgeschrieben. Er ist aber üblich, weil der Empfänger damit prüfen kann, ob die Lieferung vollständig ist, und Sie mit der Unterschrift einen Nachweis über die Übergabe haben.
Was gehört auf einen Lieferschein?
Absender, Lieferanschrift, Lieferschein-Nummer, Datum und Lieferdatum, Bestell- oder Auftragsnummer, die gelieferten Artikel mit Menge und Einheit sowie – bei Bedarf – Packstücke, Gewicht und Unterschriftsfelder.
Stehen Preise auf dem Lieferschein?
Meist nicht. Der Lieferschein dokumentiert, was geliefert wurde; die Preise stehen auf der Rechnung. So kann der Lieferschein auch an Personen gehen, die die Preise nicht sehen sollen, etwa im Wareneingang.
Wie lange muss ich Lieferscheine aufbewahren?
Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, müssen Sie nur bis zum Versand bzw. Erhalt der zugehörigen Rechnung aufbewahren (§ 147 Abs. 3 AO). Dienen sie als Buchungsbeleg, gilt die Frist von 8 Jahren.
Kann der Lieferschein die Rechnung ersetzen?
Nein. Für den Vorsteuerabzug braucht Ihr Kunde eine Rechnung mit allen Pflichtangaben – im Geschäft mit Unternehmen künftig als E-Rechnung. Ein kombinierter Lieferschein mit Rechnung ist möglich, muss dann aber alle Rechnungsangaben enthalten.
Werden meine Daten gespeichert?
Nein. Der Lieferschein wird vollständig in Ihrem Browser erstellt. Nur Ihre eigene Absenderadresse merkt sich Ihr Browser lokal für das nächste Mal.
Weitere Vorlagen: Rechnung · Angebot · Proforma-Rechnung · Quittung · Mahnung