Was ist Skonto?
Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. Typisch ist „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst 30 Tage netto“. Der Verkäufer bekommt sein Geld schneller, der Käufer spart. Anders als ein Rabatt hängt Skonto an eine Bedingung: die fristgerechte Zahlung.
Formeln
- Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100
- Zahlbetrag = Rechnungsbetrag − Skontobetrag
- Jahreszins = Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 365 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) × 100
Beispiel: 2 % Skonto, 10 Tage Skontofrist, 30 Tage Zahlungsziel: 2 ÷ 98 × 365 ÷ 20 × 100 = 37,2 % pro Jahr. So viel „Zins“ bekommt, wer 20 Tage früher zahlt.
Skonto auf der Rechnung angeben
Ein im Voraus vereinbartes Skonto gehört auf die Rechnung – das ist eine der Pflichtangaben. Ein Hinweis genügt, der Betrag muss nicht ausgerechnet werden. Übliche Formulierungen:
- „Zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto.“
- „Zahlbar bis zum 05.11.2026 netto, bis zum 16.10.2026 abzüglich 2 % Skonto.“
Mit festen Daten statt Tagesangaben ist eindeutig, wann der Kunde in Verzug gerät.
Skonto und Umsatzsteuer
Zieht Ihr Kunde Skonto ab, verringert sich das Entgelt – und damit auch die Umsatzsteuer. Sie korrigieren Ihre Umsatzsteuer um den im Skonto enthaltenen Steueranteil, Ihr Kunde seine Vorsteuer. Bei 23,80 € Skonto auf eine Rechnung mit 19 % sind das 3,80 €.
Zahlungsziel: was üblich und was erlaubt ist
- Üblich sind zwischen Unternehmen 14 oder 30 Tage, gegenüber Privatkunden oft „sofort“ oder 7 bis 14 Tage.
- Mehr als 60 Tage sind zwischen Unternehmen nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig sind (§ 271a BGB).
- Öffentliche Auftraggeber dürfen nur in Ausnahmefällen mehr als 30 Tage vereinbaren.
- Ohne Vereinbarung gerät ein Geschäftskunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug – was dann zu tun ist, steht auf unserer Seite Mahnung schreiben.
Häufige Fragen zum Skonto
Wie berechnet man Skonto?
Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100. Bei 1.190 € und 2 % Skonto sind das 23,80 €; der Kunde überweist 1.166,20 €.
Wird Skonto vom Brutto- oder Nettobetrag berechnet?
In der Praxis vom Bruttobetrag, also dem Rechnungsendbetrag. Das Ergebnis ist dasselbe, als würde man Netto und Umsatzsteuer jeweils um den Skontosatz kürzen.
Was bedeutet „2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen, 30 Tage netto“?
Zahlt der Kunde innerhalb von 10 Tagen, darf er 2 % abziehen. Sonst zahlt er den vollen Betrag spätestens nach 30 Tagen.
Lohnt sich Skonto?
Fast immer. 2 % Skonto für 20 Tage frühere Zahlung entsprechen einem Jahreszins von rund 37 %. Selbst mit einem Kontokorrentkredit ist es meist günstiger, Skonto zu ziehen.
Muss ich bei Skonto die Umsatzsteuer korrigieren?
Ja. Zieht der Kunde Skonto ab, sinkt die Bemessungsgrundlage. Der Rechnungssteller korrigiert seine Umsatzsteuer, der Kunde seine Vorsteuer entsprechend (§ 17 UStG). Eine neue Rechnung ist dafür nicht nötig.
Welches Zahlungsziel ist üblich?
Zwischen Unternehmen sind 14 bis 30 Tage üblich. Zahlungsfristen von mehr als 60 Tagen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für den Gläubiger nicht grob unbillig sind; bei öffentlichen Auftraggebern gelten noch engere Grenzen.
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